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   VGH Bayern, 21.03.2014 - 21 ZB 13.2644   

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https://dejure.org/2014,5573
VGH Bayern, 21.03.2014 - 21 ZB 13.2644 (https://dejure.org/2014,5573)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.03.2014 - 21 ZB 13.2644 (https://dejure.org/2014,5573)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. März 2014 - 21 ZB 13.2644 (https://dejure.org/2014,5573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Zulassungsgründe; kein Verfahrensmangel; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2014 - 21 ZB 13.2644
    Damit steht fest, dass der Kläger in erheblichem Maße gegen das Gebot der getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition in § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG verstoßen hat, was die Annahme seiner waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt (st.Rspr. des Senats vgl. z.B. B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.2367 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.2367

    Waffenbesitzkarten; Widerruf; Sofortvollzug; Unzuverlässigkeit; Unvorsichtiger

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2014 - 21 ZB 13.2644
    Damit steht fest, dass der Kläger in erheblichem Maße gegen das Gebot der getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition in § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG verstoßen hat, was die Annahme seiner waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt (st.Rspr. des Senats vgl. z.B. B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.2367 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2014 - 21 ZB 13.2644
    Zum anderen kann eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht in Verfahren auf Zulassung der Berufung grundsätzlich dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Kläger von einem Beweisantrag abgesehen hat (st.Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; Kopp/Schenke, a.a.O. § 24 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2014 - 21 ZB 13.2644
    Unter diesen Umständen hätte der Kläger im Verfahren auf Zulassung der Berufung substantiiert darlegen müssen, warum sich dem Verwaltungsgericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. u.a. BVerwG, B.v. 1.4.1997 - 4 B 206.96 - NVwZ 1997, 890, 893).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2014 - 21 ZB 13.2644
    Die Aufklärungsrüge stellt aber kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbevollmächtigten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 10.10.2001 - 9 BN 2.01 - NVwZ-RR 2002, 140).
  • VG München, 19.11.2014 - M 7 K 14.766

    Rechtmäßiger Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Damit hat der Kläger in erheblicher Weise (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2014 - 21 ZB 13.2644 - juris Rn. 10) gegen § 36 Abs. 2 Satz 1 und § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG verstoßen.
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